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Zunächst einige allgemeine Informationen zur Riester Rente an sich.

Riester für Ehenpaare

Mit der Riester Rente kann man sich auf angenehme Art und Weise eine Zusatzrente aufbauen, vor allem wenn man zu den förderfähigen Personengruppen zählt. jedoch was ist z.B. mit Hausfrauen, die nicht berufstätig sind? Sie können aufatmen, denn genauso sie dürfen riestern. Hausfrauen, die selbst nicht berufstätig sind, haben Anrecht auf die volle Zulage, wenn ihr geförderter Ehepartner seine vollen Eigenbeträge in die Riester Rente einzahlt. Hier wird demgemäß dann doppelt geriestert - und später doppelt profitiert. Das gilt natürlich fürderhin im umgekehrten Fall, dass die Frau berufstätig ist und der Mann zu Hause bleibt und sich beispielsweise um die Kinder und den Haushalt kümmert.
Aber was ist, wenn der Ehepartner ebenfalls arbeitet, aber als Selbstständiger? Selbstständige sind normalerweise ja von der Förderung ausgeschlossen. In diesem Sonderfall aber nicht. Wenn ein Ehepartner angestellt ist und die vollen zahlt, dann kann ebenso der selbstständige Ehepartner riestern und erhält ebenfalls die volle Zulage.

Was versteht man unter Grundsicherung?

Wenn es um Online Riester Rechner Funktionen geht, stößt man bei Recherchen oft auf den Begriff der Grundsicherung. Was ist die Grundsicherung? Im Jahr 2003 wurde bei den Renten die Grundsicherung eingeführt, um die Altersarmut zu verhindern. Diese hat den gleichen Charakter wie Sozialhilfe und soll helfen, den Lebensbedarf abzudecken. Aktuell wird der Lebensbedarf bei 627,00 € Brutto angesetzt. Sind Ihre Einkünfte als Ruheständler bzw. Ruheständlerin geringer als der Lebensbedarf, tritt der Staat in Aktion und stockt Ihre staatlich auf den Wert des Lebensbedarfs auf.
Zur Berechnung der Grundsicherung werden grundsätzlich all Ihre Einkünfte herangezogen, das heißt im Detail Ihre Rente, Zinseinkünfte, Vermietungen oder Verpachtungen, Kleinjobs und jeder Bundesbürger. Im ungünstigsten Fall kann dies dazu führen, dass Ihre private Rente mit der Zahlung für die Grundsicherung verrechnet wird.
Beispiel 1: Sie ergattern 400 Euro Rente und haben keine weiteren Einkünfte. In diesem Fall erlangen Sie vom Staat zusätzlich 227 Euro, damit Ihre Grundsicherung gewährleistet ist.
Beispiel 2: Sie bekommen 400 Euro Rente + 50 Euro Riester Rente = 450 Euro In diesem Fall empfangen Sie von dem Staat zusätzlich 177 Euro. Ihre angesparte private Zusatzrente wird deswegen mit Ihrem Anspruch auf Grundsicherung verrechnet. Mit entsprechender Beratung und kleinen Tricks, wie jeder vorzeitiger Kündigung des Riester-Abschlusses, lassen sich diese Einbußen doch minimieren.
Beispiel 3: Sie bekommen 600 Euro Rente + 100 Euro aus privater Vorsorge = 700 Euro In diesem Fall erwerben Sie keine Zusatzgelder vom Staat, denn Sie liegen 73 Euro über der Grundsicherung. Ihre private Altersvorsorge und Absicherung hat sich dadurch auf jeden Fall gelohnt.
Derzeit sind etwa 2% aller Rentner in Deutschland von der Grundsicherung in Zusammenhang mit Zusatzrenten betroffen.
Um private Altersvorsorge weiterhin attraktiv zu machen, plant der Gesetzgeber entsprechende Änderungen, die jeder Bürger dazu führen könnten, dass die Riester Rente nicht mehr bei der Grundsicherung angerechnet wird oder es entsprechende Freibeträge bei der privaten Altersabsicherung gibt.

Trotz allem ist und bleibt private Vorsorge ein wichtiges Thema, um das sich jeder Bundesbürger kümmern sollte - und das so früh wie möglich. Denn nur durch entsprechende Altersvorsorge haben Sie die Möglichkeit, sicher zu stellen, dass Sie gar nicht erst unter die Grundsicherung rutschen. Und je eher Sie mit privater Vorsorge beginnen, desto reichlicher sind Ihre Gewinne durch Zinsen und amtliche Vergünstigungen wie jeder Bürger bei der Riester Rente.

Die Riester Förderung

Die Riester Rente wird durch amtliche Zuschüsse während der Ansparphase gefördert. Dies hat mit Online Riester Rechner Funktionen zwar nur bedingt zu tun, ist jedoch zum Verständnis der Riester Rente sehr wichtig. Die Förderung besteht aus 154 Euro für einen ledigen Sparer, 308 Euro für ein sparendes Ehepaar, 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde und 300 Euro für jedes Kind, dass ab 2008 geboren wurde. Die genannten Beträge sind die Jahresbeträge an Förderung. Eine Familie mit zwei Kinder, von denen eins nach 2008 geboren wurde, erhält folglich 793 Euro pro Jahr an behördlicher Förderung. Um die maximale Riester-Förderung zu beziehen, muss jedoch eine Mindessumme in den Riester-Kontrakt eingezahlt werden. Dieser beträgt seit dem Jahr 2008 4% des Bruttoeinkommens im vorangegangenen Kalenderjahr. Ganz genau genommen, lautet die Vorgabe, dass es sich um 4% der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einkünfte zur gesetzlichen Rentenversicherung handeln muss. Doch dies kann in den meisten Fällen wohl mit dem unumstößlichen zu versteuernden Einkommen oder dem Bruttoeinkommen gleichgesetzt werden. Es ist nun doch nicht so, dass derartige 4% von Ihnen allein getragen werden müssen. Denn einen Teil der Beträge erlangen Sie ja in Form der behördlichen Zuschüsse zurück, so dass sie selbst durchaus weniger als 4% Ihres Bruttojahreseinkommens in den Riester Vertrag einzahlen. Den Rest zahlt der Staat.

Je nach familiärer Situation sind effektiv Förderungen bis über 50% möglich. Wenn Sie demnach 100 Euro jeden Monat in die Riester Rente einzahlen und Sie erlangen am Ende des Jahres wie in obigem Beispiel 793 Euro an Riester-Förderung vom Staat, dann haben Sie infolgedessen nur knapp über 30 Euro jeden Monat effektiv aufbringen müssen. Zur staatlichen Förderung, die Ihnen am Ende des Jahres gezahlt wird, bekommen Sie, je nach Situation, genauso noch eine Steuerersparnis, die Ihnen ebefalls noch zugute kommt und Ihre Eigenleistung in den Riester-Zahlungen zusätzlich schmälert.

(c) B&S

Hannoversche Leben


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